Die Gebäudereinigungsbranche hat nach intensiven Verhandlungen eine wichtige Tarifeinigung erzielt. Die IG BAU (Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt) und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) einigten sich auf einen neuen Tarifvertrag, der ab 2025 schrittweise Lohnerhöhungen und höhere Ausbildungsvergütungen vorsieht. Davon profitieren rund 700.000 Beschäftigte, darunter auch viele ungelernte Kräfte und Auszubildende.
Erhöhung des Branchenmindestlohns ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 wird der Branchenmindestlohn in der Lohngruppe 1 von derzeit 13,50 Euro auf 14,25 Euro pro Stunde angehoben. Zum Jahreswechsel 2025/2026 folgt eine weitere Erhöhung auf 15 Euro. Dies entspricht einer Lohnsteigerung von insgesamt 11,1 Prozent.
Auch die Lohngruppe 6, die für anspruchsvolle Arbeiten wie Glas- und Fassadenreinigung zuständig ist, profitiert:
- Januar 2025: Erhöhung von 16,70 Euro auf 17,65 Euro
- Januar 2026: Anstieg auf 18,40 Euro (+10,2 Prozent)
Höhere Ausbildungsvergütungen: Ein Anreiz für Nachwuchs
Neben den Lohnerhöhungen wurde auch die Ausbildungsvergütung angehoben, um dem Azubi-Mangel entgegenzuwirken:
- Lehrjahr: 1.000 Euro (bisher 900 Euro)
- Lehrjahr: 1.150 Euro (bisher 1.035 Euro)
- Lehrjahr: 1.300 Euro (bisher 1.200 Euro)
Diese Maßnahmen sollen die Attraktivität der Gebäudereinigungsbranche erhöhen und mehr junge Menschen für eine Ausbildung gewinnen.
Verhandlungen über Jahressonderzahlung ab 2025
Ein zentrales Anliegen der IG BAU, die Einführung eines 13. Monatsgehalts, konnte noch nicht umgesetzt werden. Jedoch sollen Ende 2025 Gespräche über eine mögliche Jahressonderzahlung aufgenommen werden. Diese könnte frühestens ab 2027 eingeführt werden.
Lohngruppen in der Gebäudereinigung im Überblick
Die Gebäudereinigungsbranche ist in verschiedene Lohngruppen unterteilt:
- Lohngruppe 1: Ungelernte Arbeitskräfte, z. B. Reinigung von Böden und Möbeln.
- Lohngruppe 2: Qualifizierte Arbeiten, z. B. Reinigung in Operationsräumen.
- Lohngruppe 6: Fachkräfte für Glas- und Fassadenreinigung.
Bedeutung der Tarifeinigung
Die Einigung stärkt die soziale Absicherung und zeigt Wertschätzung für die Beschäftigten. Rund 500.000 der 700.000 Beschäftigten erhalten den Branchenmindestlohn, der nun deutlich angehoben wird.
Christian Kloevekorn, Vorsitzender der BIV-Tarifkommission, betonte die Herausforderungen für die Betriebe:
„Das Tarifpaket ist extrem herausfordernd, bietet jedoch Planungssicherheit für Unternehmen und Auftraggeber.“
Ulrike Laux, Verhandlungsführerin der IG BAU, sieht die Einigung als Erfolg:
„Mit einer Einkommenssteigerung von über elf Prozent haben wir ein gutes Ergebnis erzielt.“
Perspektiven für die Branche
Die Tarifeinigung verdeutlicht die Bedeutung der Sozialpartnerschaft in der Branche. In den kommenden Jahren könnte ein Gewerkschaftsbonus oder eine Jahressonderzahlung weitere Veränderungen bringen. Mit den jetzigen Lohnerhöhungen wird bereits ein wichtiger Schritt in Richtung fairer Arbeitsbedingungen und Attraktivität der Gebäudereinigung gesetzt. Es bleibt zu hoffen dass die Kunden der Reinigungsfirmen diese Erhöhungen auch mittragen werden.
Hier lesen Sie eine vertiefende Darstellung zur Tariferhöhung in der Gebäudereinigung.
Nach monatelangen Verhandlungen haben sich die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt, der eine deutliche Lohnerhöhung für die etwa 700.000 Beschäftigten in der Branche vorsieht. Der Kompromiss, der nach intensiven und teils verhärteten Gesprächen erzielt wurde, bringt schrittweise Erhöhungen des Branchenmindestlohns und der Ausbildungsvergütungen mit sich.
Höhere Löhne ab 2025
Zum 1. Januar 2025 wird der Branchenmindestlohn für die Einstiegs-Lohngruppe (Lohngruppe 1) von bisher 13,50 Euro auf 14,25 Euro pro Stunde erhöht. Zum Jahreswechsel 2025/2026 folgt eine weitere Anhebung auf 15 Euro, was einem Gesamtanstieg von 11,1 Prozent entspricht. Fachkräfte der Lohngruppe 6, die für Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten verantwortlich sind, profitieren ebenfalls von einer Erhöhung: Ihr Mindestlohn steigt von derzeit 16,70 Euro auf 17,65 Euro im Januar 2025 und weiter auf 18,40 Euro im Januar 2026, was einem Plus von insgesamt 10,2 Prozent entspricht.
Die IG BAU hatte anfänglich eine Erhöhung des Tariflohns um 3 Euro pro Stunde für alle Lohngruppen gefordert, was einer Steigerung von mehr als 30 Prozent für manche Lohngruppen entsprochen hätte. Diese Forderung wurde als „Maßlos“ bezeichnet und galt als einer der Hauptgründe für die schwierigen Verhandlungen. Der nun erzielte Kompromiss wurde von beiden Seiten als Balanceakt zwischen wirtschaftlicher Machbarkeit und den Interessen der Beschäftigten beschrieben.
Ausbildungsvergütungen steigen deutlich
Neben den Lohnerhöhungen profitieren auch Auszubildende von der Tarifeinigung. Ab dem 1. Januar 2025 steigen die Ausbildungsvergütungen je nach Lehrjahr von bisher 900, 1.035 und 1.200 Euro auf 1.000, 1.150 und 1.300 Euro. Die Erhöhung wird als wichtiger Schritt angesehen, um dem Azubi-Mangel in der Branche entgegenzuwirken. „Die Erhöhungen sind notwendig, wenn wir den Negativtrend zumindest abbremsen wollen“, erklärte Christian Kloevekorn, Vorsitzender der BIV-Tarifkommission.
Keine Jahressonderzahlung, aber Perspektive
Ein zentrales Anliegen der IG BAU, die Einführung eines 13. Monatseinkommens, konnte nicht durchgesetzt werden. Dennoch wurde vereinbart, Ende 2025 Gespräche über eine mögliche Jahressonderzahlung für Gewerkschaftsmitglieder aufzunehmen. Diese könnte frühestens ab 2027 eingeführt werden. Ulrike Laux, Verhandlungsführerin der IG BAU, bezeichnete die Verhandlungsergebnisse als „einen guten Anfang“ und hob hervor, dass man damit den Einstieg in eine lang geforderte Jahressonderzahlung erreicht habe.
Lohngruppen in der Gebäudereinigung
Die Lohnstruktur in der Gebäudereinigungsbranche basiert auf einem Rahmen- und Lohntarifvertrag, der die Beschäftigten in verschiedene Lohngruppen einteilt. Die Lohngruppe 1 umfasst ungelernte Arbeitskräfte, die einfache Reinigungsaufgaben wie die Reinigung von Böden und Möbeln übernehmen. Qualifizierte Arbeiten in Bereichen wie Operationsräumen fallen in Lohngruppe 2. Lohngruppe 6 ist für Fachkräfte der Glas- und Fassadenreinigung vorgesehen, die anspruchsvolle Aufgaben wie die Reinigung von Glasflächen und Außenbauteilen an Bauwerken durchführen.
Bedeutung der Tarifeinigung
Die Tarifeinigung hat eine große Bedeutung für die Branche, die zu den größten Handwerksbereichen in Deutschland zählt. Rund 500.000 der 700.000 Beschäftigten erhalten den Branchenmindestlohn. Mit dem neuen Tarifvertrag wird die soziale Absicherung der Arbeitnehmer gestärkt und ein Signal der Wertschätzung gesendet.
Die Arbeitgeberseite betonte die Herausforderung, die das Tarifpaket in einem wirtschaftlich unsicheren Umfeld darstellt. „Das Tarifpaket ist extrem herausfordernd für die Betriebe. Es bietet jedoch auch zweijährige Planungssicherheit für Unternehmen und Auftraggeber“, sagte Christian Kloevekorn. Die IG BAU sieht die Ergebnisse als wichtigen Schritt zur Sicherung fairer Arbeitsbedingungen. Laux erklärte: „Wir haben eine Einkommenssteigerung von über elf Prozent erzielt. Das ist ein gutes Ergebnis, auch wenn wir uns mehr hätten vorstellen können.“
Perspektive für die Branche
Die Tarifeinigung spiegelt eine seit Jahrzehnten funktionierende Sozialpartnerschaft wider, die angesichts der wirtschaftlichen und politischen Unsicherheiten besonders wertvoll erscheint. Die nächsten Verhandlungen werden zeigen, ob weitere Verbesserungen wie ein Gewerkschaftsbonus erreicht werden können. Mit den nun vereinbarten Erhöhungen wird jedoch ein wichtiger Beitrag zur Anerkennung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung geleistet.
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